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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 2 BvR 1975/00 (BVerfG)
§§: FGO § 115 Abs. 3, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3
Schlagwörter Verfassungsbeschwerde, Nichtzulassungsbeschwerde, Begründung, Verfahrensmangel, Grundsätzliche Bedeutung
Rechtsfrage: Verfassungsbeschwerde gegen BFH-Entscheidung: Unzureichende Darlegung eines Verfahrensmangels und der grundsätzlichen Bedeutung im Nichtzulassungsbeschwerde-Verfahren?
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 05.07.2000
Vorinstanz/AZ: VIII B 81/99
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 00 61 56
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 07.02.2002
Erledigungs-Az: 2 BvR 1975/00
Erledigungs-Vermerk: Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen