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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VIII R 27/18 (BFH) |
| §§: | EStG § 3 Nr. 11, SGB VIII § 35 |
| Schlagwörter | Erzieherin, Pflege, Jugendhilfe, Steuerbefreiung |
| Rechtsfrage: | Ist die Aufnahme eines Kindes oder eines Jugendlichen in den Haushalt des Erziehers zur auf Dauer angelegten Vollzeitbetreuung im Rahmen einer stationären Jugendhilfemaßnahme nach § 35 SGB VIII stets als einkommensteuerbare und einkommensteuerpflichtige Erwerbstätigkeit anzusehen oder greift die Steuerbefreiung des § 3 Nr. 11 EStG? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
| Vorinstanz/Datum: | 30.01.2018 |
| Vorinstanz/AZ: | 9 K 9105/16 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 18 07 44 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 14.07.2020 |
| Erledigungs-Az: | VIII R 27/18 |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 20 15 56 |