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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 3/03 |
§§: | EStG § 34, UmwStG § 24, EStG § 18 Abs. 3 |
Schlagwörter | Einbringung, Zahnarzt, Einzelpraxis, Gemeinschaftspraxis, Dentallabor, Wesentliche Betriebsgrundlage, Tarifermäßigung |
Rechtsfrage: | Ist der Gewinn aus der Einbringung einer zahnärztlichen Einzelpraxis in eine Gemeinschaftspraxis ermäßigt zu besteuern, wenn das der Einzelpraxis angeschlossene Dentallabor, in dem ausschließlich Arbeiten für die Einzelpraxis erledigt wurden, nicht in die Gemeinschaftspraxis eingebracht wird? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 11.10.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 11 K 1111/96 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 15 06 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 16.12.2004 |
Erledigungs-Az: | IV R 3/03 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 22 08 |