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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 23/05 |
§§: | EStG § 33 a Abs. 1, EStG § 33, AuslG § 7 Abs. 2, AuslG § 19 |
Schlagwörter | Unterhalt, Lebensgefährte, Prozesskosten, Zwangsläufigkeit |
Rechtsfrage: | Aufwendungen des Klägers für den Unterhalt seines ausländischen Lebensgefährten sowie Gerichtskosten und Anwaltskosten für dessen Aufenthaltsverfahren als außergewöhnliche Belastung? Ergibt sich die Zwangsläufigkeit der Aufwendungen aus § 7 Abs. 2 AuslG, wonach das Aufenthaltsrecht u.a. vom Nichtbezug öffentlicher Mittel abhängig ist? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Nürnberg |
Vorinstanz/Datum: | 23.06.2004 |
Vorinstanz/AZ: | V 93/2002 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 42 26 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 20.04.2006 |
Erledigungs-Az: | III R 23/05 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 35 33 |