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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 48/02 |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 1 |
Schlagwörter | Leerstehende Wohnung, Einkünfteerzielungsabsicht, Vermietung |
Rechtsfrage: | Ist die Einkünfteerzielungsabsicht und damit der Werbungskostenabzug für eine seit drei Jahren leer stehende Eigentumswohnung zu bejahen, wenn diese entweder vermietet oder veräußert werden soll und in dem auf das Streitjahr folgenden Jahr dann veräußert wird? - Zulassung der Revision durch FG im Hinblick auf das Revisionsverfahren IX R 30/00 - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 20.03.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 2458/01 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 15 49 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 09.07.2003 |
Erledigungs-Az: | IX R 48/02 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 04 55 |