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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 13/01 |
§§: | EStG § 40 Abs. 1 S. 1, AO 1977 § 200 Abs. 1 S. 3, HGB § 54 |
Schlagwörter | Lohnsteuer, Pauschalierung, Antrag, Handlungsbevollmächtigter, Wirksamkeit |
Rechtsfrage: | Gehört ein ausdrücklicher Hinweis des FA auf die Rechtsfolgen eines Pauschalierungsantrags nach § 40 Abs. 1 EStG zu den unverzichtbaren Anforderungen für dessen Wirksamkeit? Kann ein mit dem Zusatz "i.V." zeichnender Handlungsbevollmächtigter einer Aktiengesellschaft einen rechtswirksamen Antrag auf Lohnsteuer-Pauschalierung stellen und gilt die Handlungsvollmacht n e b e n der im Handelsregister eingetragenen Vertretungsregelung? - Zulassung durch BFH - |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 18.11.1999 |
Vorinstanz/AZ: | VI 66/98 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 10.10.2002 |
Erledigungs-Az: | VI R 13/01 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 09 04 |