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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 32/07 (BFH) |
§§: | EigZulG § 4 Satz 2 |
Schlagwörter | Unentgeltliche Überlassung, Wohnung, Angehörige, Wohnungsrecht, Eigenheimzulage |
Rechtsfrage: | Unentgeltliche Überlassung i.S. des § 4 Satz 2 EigZulG: Führt der Verzicht auf die Ausübung eines dinglichen Wohnungsrechts an einer anderen Wohnung als derjenigen, die nunmehr an Angehörige überlassen wird (und für die Eigenheimzulage begehrt wird) zu einer Gegenleistung für die Überlassung der (neuen) Wohnung? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 28.12.2006 |
Vorinstanz/AZ: | 14 K 95/03 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 36 95 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 14.11.2007 |
Erledigungs-Az: | IX R 32/07 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 13 90 |