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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 39/05 |
§§: | GewStG § 9 Nr. 1 Satz 2 |
Schlagwörter | Kürzung, Gewerbeertrag, Nebentätigkeit, Verhältnismäßigkeit |
Rechtsfrage: | Liegt in der Vermietung von Betriebsvorrichtungen und Werkzeugen - neben der Vermietung eigenen Grundbesitzes - im Umfang von 1,8 % der gesamten Mieteinnahmen unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit eine zu vernachlässigende anderweitige wirtschaftliche Nebentätigkeit, die für die Anwendung der Kürzungsvorschrift des § 9 Nr. 1 S.2 GewStG unschädlich ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 20.04.2005 |
Vorinstanz/AZ: | 9 K 332/00 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 34 78 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 17.05.2006 |
Erledigungs-Az: | VIII R 39/05 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 31 55 |