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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 137/97
§§: KStG § 1, EStG § 10d, EStG § 22 Nr. 3
Schlagwörter Körperschaftsteuer, Lohnsteuerhilfeverein, Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, Gewinnerzielungsabsicht, Einkunftsart
Rechtsfrage: Erzielt ein Lohnsteuerhilfeverein sonstige Einkünfte im Sinne von § 22 Nr. 3 EStG, so daß Verluste im Rahmen dieser Einkunftsart nicht abgezogen werden dürfen oder ist er mit Gewinnerzielungsabsicht im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs körperschaftsteuerpflichtig? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Berlin
Vorinstanz/Datum: 15.09.1997
Vorinstanz/AZ: 8186/97
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1998 S. 138
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.12.1998
Erledigungs-Az: I R 137/97 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 99 50 83