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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X B 29/02
§§: EStG § 4 Abs. 4, EStG § 5
Schlagwörter Darlehensforderung, notwendiges Betriebsvermögen, Verlust, Betriebsausgaben, gewillkürtes Betriebsvermögen
Rechtsfrage: Können von vornherein verlustbehaftete Darlehensforderungen weder notwendiges noch gewillkürtes Betriebsvermögen sein und sind diesbezügliche Verluste daher nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig?
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 07.11.2001
Vorinstanz/AZ: 12 K 736/96
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 68 43
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 21.01.2003
Erledigungs-Az: X B 29/02 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision zugelassen - neues Aktenzeichen: X R 2/03