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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-144/00 (EuGH)
§§: Richtlinie 77/388/EWG (6. EG-Richtlinie) Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. n, UStG § 4 Nr. 20 Buchst. a
Schlagwörter EG, Konzert, Künstler, Solist, Umsatzsteuer, Steuerbefreiung
Rechtsfrage: 1. Ist Art. 13 Teil A Absatz 1 Buchst. n der Richtlinie 77/388/EWG dahin auszulegen, dass der dort verwendete Begriff der "anderen ... anerkannten Einrichtung" auch einen Solisten erfasst, der kulturelle Dienstleistungen erbringt? - 2. Falls Frage 1 bejaht wird: Ergeben sich Einschränkungen aus der in Art. 13 Teil A gewählten Überschrift "... dem Gemeinwohl dienender Tätigkeiten", etwa wenn die Solisteneinsätze vorrangig Vermarktungszwecken dienen?
Vorinstanz: BGH
Vorinstanz/Datum: 05.04.2000
Vorinstanz/AZ: 5 StR 169/00
Vorinstanz/Fundstelle: BB 2000 S. 1507
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 00 07 97
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 03.04.2003
Erledigungs-Az: Rs C-144/00
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 23 52