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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 32/07
§§: AO § 191, HGB § 128, EStG § 15 Abs. 1
Schlagwörter Haftung, Umsatzsteuer, Mitunternehmer, Arbeitnehmer
Rechtsfrage: Streitig ist, ob die Klägerin Mitunternehmerin oder Arbeitnehmerin einer OHG (GbR) war. Deutet das Risiko der strafrechtlichen Verfolgung auf die gesellschaftsrechtliche Teilnahme am Erfolg oder Misserfolg eines Unternehmens hin? Sprechen der mittelbare wirtschaftliche Vorteil aus der vorübergehenden Lebensgemeinschaft mit dem "Hauptgesellschafter" sowie Provisionszahlungen für ein eigenes Mitunternehmerrisiko? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG des Landes Sachsen-Anhalt
Vorinstanz/Datum: 24.08.2006
Vorinstanz/AZ: 1 K 539/04
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2007 S. 584
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 04 95
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.10.2008
Erledigungs-Az: VII R 32/07 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 05 78