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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 56/10 (BFH)
§§: SGB XII § 43 Abs. 2, EStG § 11 Abs. 1
Schlagwörter Kindergeld, Behinderung, Lebensunterhalt, Zufluss
Rechtsfrage: Rückforderung von Kindergeld für ein behindertes Kind: Ist eine Nachzahlung von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII für zurückliegende Kalenderjahre im Monat des Zuflusses anzurechnen - mit der Folge, dass für den Monat der Zahlung der Lebensunterhalt des behinderten Kindes aus eigenen Mitteln gedeckt ist und somit kein Anspruch auf Kindergeld für diesen Monat besteht - oder nach einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise den Monaten zuzuordnen, für die sie bestimmt waren? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 19.07.2010
Vorinstanz/AZ: 10 K 10255/07
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 30 22
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 20.03.2013
Erledigungs-Az: XI R 51/10 (NV)
Erledigungs-Vermerk: abgegeben an XI. Senat - neues Aktenzeichen: XI R 51/10 - Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 16 79