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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 59/16 (BFH) |
§§: | KStG § 32 a Abs. 2, KStG § 34 Abs. 13 b, KStG § 34 Abs. 13 c Satz 2 |
Schlagwörter | Körperschaftsteuer, Bescheidänderung, Verdeckte Einlage |
Rechtsfrage: | Rechtfertigt die Änderung eines Einkommensteuerbescheides des Gesellschafters nur wegen der Erfassung von Schwarzeinnahmen und nicht hinsichtlich der Berücksichtigung einer verdeckten Einlage die Änderung des Körperschaftsteuerbescheides nach § 32 a Abs. 2 KStG? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 06.07.2016 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 1303/16 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 16 16 04 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 11.09.2018 |
Erledigungs-Az: | I R 59/16 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 18 22 12 |