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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 66/98 |
§§: | DMBilG § 52, DMBilG § 7, EStG § 10 e |
Schlagwörter | Bemessungsgrundlage, Deutsche Demokratische Republik, Verkehrswert, Anschaffungskosten, Grundstück |
Rechtsfrage: | Ist die Bemessungsgrundlage für die Grundförderung gemäß § 10 e EStG nach § 52 DMBilG nach den Wiederbeschaffungskosten (Verkehrswert) oder den Anschaffungskosten des Grundstücks anzusetzen? -Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG des Landes Sachsen-Anhalt |
Vorinstanz/Datum: | 18.03.1998 |
Vorinstanz/AZ: | II 77/95 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 21.10.1999 |
Erledigungs-Az: | I R 66/98 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 00 06 23 |