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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | Rs C-387/10 (EuGH) | 
| §§: | EG Art. 49 | 
| Schlagwörter | EG, EU, Österreich, Investmentfonds, Immobilienfonds, steuerlicher Vertreter, Kreditinstitut, Wirtschaftstreuhänder | 
| Rechtsfrage: | Hat die Republik Österreich gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 49 EG sowie aus Art. 36 EWR-Vertrag verstoßen, indem sie Vorschriften erlassen und beibehalten hat, nach denen nur inländische Kreditinstitute oder inländische Wirtschaftstreuhänder als steuerliche Vertreter von Investment- oder Immobilienfonds bestellt werden können? | 
| Vorinstanz: | Kommission ./. Republik Österreich | 
| Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2010 Nr. C 328 S. 12 | 
| Erledigendes Gericht: | EuGH | 
| Erledigungs-Datum: | 29.09.2011 | 
| Erledigungs-Az: | Rs C-387/10 | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 34 00 |