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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 40/13 (BFH)
§§: EStG § 23 Abs. 3 Satz 4
Schlagwörter Veräußerungsgewinn, Wertzuwachs, Abschreibung
Rechtsfrage: Aufteilung des Wertzuwachses eines Veräußerungsgeschäfts nach dem 31.3.1999 und abgelaufener Zweijahresfrist: Berücksichtigung der (Sonder-) AfA Hinzurechnung nach § 23 Abs. 3 Satz 4 EStG (Streitjahr 2004) für die Zeiträume in denen sie tatsächlich gewährt wurde, statt einer linearen Berücksichtigung nach dem Verhältnis der Besitzzeit (vgl. BMF-Schreiben vom 20.12.2010, BStBl 2011 I S. 14, dort Tz II.1. Vereinfachungsregelung)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 21.08.2013
Vorinstanz/AZ: 9 K 252/11
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 29 60
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 06.05.2014
Erledigungs-Az: IX R 40/13 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 24 39