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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II B 18/98
§§: GrStG § 41, GrStG § 15
Schlagwörter Grundsteuer, Steuermeßzahl, Neue Bundesländer, Einigungsvertrag
Rechtsfrage: Werden Grundstückseigentümer in den neuen Bundesländern benachteiligt, wenn bei der Ermittlung des Grundsteuermeßbetrags für dort belegenes Grundvermögen auf den Einheitswert 1935 eine höhere Steuermeßzahl angesetzt wird als für in den alten Bundesländern belegenen Grundbesitz?
Vorinstanz: Sächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 03.12.1997
Vorinstanz/AZ: 1 K 240/97
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 29.07.1998
Erledigungs-Az: II B 18/98 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 98 53 17