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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 54/08 (BFH)
§§: ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1, ErbStG § 1 Abs. 1 Nr. 2, ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 2, ErbStG § 29 Abs. 1 Nr. 1
Schlagwörter Grundstücksschenkung, Rückgängigmachung, Erlöschen, Schenkungsteuer
Rechtsfrage: Rückgängigmachung einer Grundstücksschenkung: Erlischt die Schenkungsteuer, wenn der Beschenkte weiterhin Eigentümer bleibt? Ist eine Grundstücksschenkung mit der Folge des Erlöschens der Schenkungsteuer rückgängig gemacht worden, wenn zwar der Schenkungsvertrag aufgehoben wurde, der Beschenkte aber das ihm geschenkte Grundstück nicht auf den Schenker zurück überträgt, sondern - aufgrund eines anderen Rechtsgeschäfts - weiterhin Eigentümer bleibt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 06.08.2008
Vorinstanz/AZ: 4 K 3936/07 Erb
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 37 10
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 11.11.2009
Erledigungs-Az: II R 54/08 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 12 15