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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 35/06 |
§§: | EStG § 13, EStG § 15 Abs. 2, EStG § 6 b |
Schlagwörter | Rücklage, Grundstück, Anlagevermögen, Umlaufvermögen, Veräußerung, Landwirtschaft |
Rechtsfrage: | Ist die Veräußerung bisher landwirtschaftlich genutzter Flächen (unter Einschaltung eines Bauunternehmens Umwandlung der Ackerflächen in Baulandparzellen) noch als Veräußerung von Anlagevermögen des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs oder als gewerblicher Grundstückshandel zu beurteilen mit der Folge, dass eine Rücklage nach § 6 b EStG nicht gebildet werden kann? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 20.12.2004 |
Vorinstanz/AZ: | 14 K 349/00 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 30 38 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 08.11.2007 |
Erledigungs-Az: | IV R 35/06 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 10 88 |