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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 9/11 (BFH) |
§§: | AO § 129 |
Schlagwörter | Offenbare Unrichtigkeit, Berichtigung |
Rechtsfrage: | Fehlerhaft erfolgte Nichtberücksichtigung gezahlter Umsatzsteuer als Betriebsausgabe bei Einnahme-Überschussrechnung: Liegt eine vom Finanzamt als eigene übernommene offenbare Unrichtigkeit i.S. von § 129 AO vor, wenn die offenbar fehlerhaften Angaben des Steuerpflichtigen aus Unterlagen zur Einkommensteuer- und Umsatzsteuererklärung erkennbar sind, die zum selben Veranlagungszeitraum bei der Finanzbehörde eingereicht worden sind? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 08.09.2010 |
Vorinstanz/AZ: | 14 K 14074/09 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 25 63 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 27.08.2013 |
Erledigungs-Az: | VIII R 9/11 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 13 30 40 |