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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 11/14 (BFH)
§§: AO § 163
Schlagwörter Abweichende Steuerfestsetzung, Billigkeitsmaßnahme, Grundstückshandel, Verwirkung, Antrag
Rechtsfrage: Ist das FA verpflichtet, aus Billigkeitsgründen gem. BMF-Schreiben vom 19.2.2003 (BStBl 2003 I S. 171 = SIS 03 16 92) von der Erfassung eines Gewinns aus einem gewerblichen Grundstückshandel abzusehen, wenn der Antrag erst 15 Jahre nach dem betreffenden Veranlagungszeitraum (1995) und 7 Jahre nach Abschluss eines den Grundstückshandel bejahenden und auf die Billigkeitsmaßnahme verweisenden FG-Urteils gestellt wird? Kann eine nicht antragsbedürftige Billigkeitsmaßnahme zeitlich unbegrenzt geltend gemacht werden oder tritt Verwirkung des Anspruchs durch Zeitablauf ein? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 08.05.2013
Vorinstanz/AZ: 3 K 3461/11 AO
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 14 79
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 21.07.2016
Erledigungs-Az: X R 11/14
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 23 96