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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | IV R 13/06 |
| §§: | EStG § 16 Abs. 1 Nr. 2, DMBilG § 27, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 7 |
| Schlagwörter | Veräußerungsgewinn, Kommanditist, Mitunternehmeranteil, Teilwert, Negative Ergänzungsbilanz, Rücklage, Kapitalkonto |
| Rechtsfrage: | Entsteht beim Ausscheiden eines Kommanditisten gegen Abfindung unter dem Buchwert seines steuerlichen Kapitalkontos ein Veräußerungsgewinn, der bei den verbleibenden Gesellschaftern durch Abstockung der Aktiva im Rahmen von negativen Ergänzungsbilanzen zu berücksichtigen ist, wenn zum steuerlichen Kapitalkonto Rücklagen nach § 27 DMBilG (Rücklagen für Altkreditverbindlichkeiten und sonstige Rücklagen) gehören, die einer Ausschüttung nicht zugänglich sind und deshalb bei der Bemessung der Abfindung/des Kaufpreises mindernd berücksichtigt wurden? Ist die Abstockung der Wirtschaftsgüter auf deren Teilwerte begrenzt mit der Folge, dass im Streitfall ein Veräußerungserlös nicht entstanden ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | FG Mecklenburg-Vorpommern |
| Vorinstanz/Datum: | 01.12.2005 |
| Vorinstanz/AZ: | 2 K 623/01 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 24 04 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 14.01.2010 |
| Erledigungs-Az: | IV R 13/06 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 21 60 |