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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 9/13 (BFH) |
§§: | EStG § 32 d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a, GG Art. 3, GG Art. 6 |
Schlagwörter | Abgeltung, Darlehen, Nahestehende Person, Missbrauch, Verfassung |
Rechtsfrage: | Verstößt die Regelung des § 32 d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a EStG 2009, wonach der Abgeltungsteuersatz auf Kapitalerträge aus Schuldverhältnissen zwischen einander nahe stehenden Personen keine Anwendung findet, gegen den in Art. 3 GG verankerten allgemeinen Gleichheitssatz und den durch Art. 6 GG angeordneten Schutz von Ehe und Familie? Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs der "einander nahe stehenden Personen"? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 18.06.2012 |
Vorinstanz/AZ: | 15 K 417/10 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2012 S. 2009 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 12 26 66 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 29.04.2014 |
Erledigungs-Az: | VIII R 9/13 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 14 21 88 |