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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 8/13 (BFH) |
§§: | EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b, EStG § 4 Abs. 4 |
Schlagwörter | Betriebsausgabe, Arbeitszimmer, Abzugsbeschränkung |
Rechtsfrage: | Unterliegt das häusliche Übezimmer einer selbständigen Musikpädagogin und Konzertpianistin, das zur Unterrichtung von Privatschülern sowie zur Vorbereitung auf Konzertauftritte genutzt wird und mit einem Konzertflügel und einem Klavier ausgestattet ist sowie über einen eigenen Eingang und Sanitärbereich verfügt, der Abzugsbeschränkung für ein häusliches Arbeitszimmer i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b EStG? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 17.01.2012 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 1726/10 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 13 09 03 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 09.06.2015 |
Erledigungs-Az: | VIII R 8/13 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 15 30 46 |