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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-38/16 (EuGH) |
§§: | RL 2006/112/EG |
Schlagwörter | EG, EU, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Fleming-Ansprüche, Großbritannien, Unionsrecht, Neutralität, Gleichbehandlung, Effektivität |
Rechtsfrage: | 1. Führt die unterschiedliche Behandlung von Fleming-Ansprüchen auf Mehrwertsteuer (die für vor dem 4.12.1996 abgelaufene Zeiträume geltend gemacht werden konnten) und Fleming-Ansprüchen auf Vorsteuer (die für vor dem 1.5.1997 abgelaufene Zeiträume, d.h. länger als Fleming-Ansprüche auf Mehrwertsteuer, geltend gemacht werden konnten) durch das Vereinigte Königreich zu - a) einem Verstoß gegen den unionsrechtlichen Grundsatz der Gleichbehandlung und/oder - b) einem Verstoß gegen den unionsrechtlichen Grundsatz der steuerlichen Neutralität und/oder - c) einem Verstoß gegen den unionsrechtlichen Grundsatz der Effektivität und/oder - d) einem Verstoß gegen sonstige einschlägige unionsrechtliche Grundsätze? - 2. Wenn Frage 1 a) bis d) in einem Punkt bejaht wird, wie sind Fleming-Ansprüche auf Mehrwertsteuer, die sich auf den Zeitraum vom 4.12.1996 bis 30.4.1997 beziehen, zu behandeln? |
Vorinstanz: | First-tier Tribunal (Tax Chamber) (Vereinigtes Königreich) |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2016 Nr. C 106 S. 27 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 14.06.2017 |
Erledigungs-Az: | Rs C-38/16 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 17 10 11 |