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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 38/01
§§: EStG § 7 h Abs. 1, EStDV § 82 g, BauGB § 177, BauGB § 179, AO 1977 § 171 Abs. 10, AO 1977 § 175 Abs. 1 Nr. 1
Schlagwörter Erhöhte Absetzung, Sanierungsgebiet, Bindungswirkung, Grundlagenbescheid, Absetzung für Abnutzung
Rechtsfrage: 1. Sind gemäß §§ 82 g EStDV, 7 h Abs. 1 EStG i.V.m. §§ 177, 179 BauGB auch solche Maßnahmen begünstigt, die die zuständige Gemeindebehörde bescheinigt hat, die aber tatsächlich durch den Abriss und den Neubau eines Gebäudes entstanden sind? 2. Ist die Bescheinigung der zuständigen Gemeindebehörde für die Finanzbehörde bindend (§§ 171 Abs. 10, 175 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977) mit der Folge, dass diese Bestätigung sachlich (vgl. 1.) nicht überprüft werden kann - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 25.03.1999
Vorinstanz/AZ: 6 K 1554/96
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 84 39
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 04.05.2004
Erledigungs-Az: XI R 38/01
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 41 10