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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 74/04 |
§§: | EStG § 42 d, EStG § 8 Abs. 2, SachBezV § 3 |
Schlagwörter | Bewertung, Unterkunft, Arbeitslohn, Sachbezug |
Rechtsfrage: | Bewertung der auf dem Krankenhausgelände belegenen Wohnheim-Unterkünfte zwingend mit den Werten der SachBezV, wenn die Arbeitnehmer hierfür die nach dem Tarifvertrag vereinbarten Zuzahlungen geleistet haben und diese Zuzahlungen der ortsüblichen Miete entsprechen? Kann bei dieser Gleichwertigkeit von Leistung und Gegenleistung begrifflich ein "steuerbarer Vorteil" gegeben sein oder begründet die Differenz zwischen ortsüblicher Miete und dem Wert nach der SachBezV eine im Rahmen des Dienstverhältnisses gewährte "verbilligte" Überlassung und damit steuerpflichtigen Arbeitslohn? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 02.09.2004 |
Vorinstanz/AZ: | 11 K 691/99 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 22 76 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 23.08.2007 |
Erledigungs-Az: | VI R 74/04 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 07 34 58 |