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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 28/04
§§: InvZulG § 2 Satz 1, InvZulG § 3 Satz 2, InvZulG § 5 Abs. 2
Schlagwörter Handel, Handwerksrolle, Vorleistung, Wertschöpfung, Investitionszulage
Rechtsfrage: Berechnung der Wertschöpfungsanteile bei einem einheitlichen Betrieb des Uhrmacherhandwerks und des Handels mit Schmuck und Uhren: Zählen zu den Vorleistungen im Sinne der Tz. 3 des BMF-Schreibens im BStBl I 1993, 904 auch Raumkosten, Versicherungsaufwendungen, Aufwendungen für Reparaturen, Kfz-Kosten, Werbe- und Reisekosten sowie sonstige betriebliche Kosten? - Sachaufklärungsmangel: Erhöhte Investitionszulage nur für überwiegend dem Handwerk dienende Wirtschaftsgüter? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Sächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 11.05.2004
Vorinstanz/AZ: 1 K 1153/01
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 25 13
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.10.2006
Erledigungs-Az: III R 28/04 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 16 29