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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 59/99
§§: EStG § 62 Abs. 2 Satz 1, EStG § 64, SGB 1 § 30 Abs. 3 Satz 2
Schlagwörter Kindergeld, Ausländer, Aufenthaltsstatus, Aufenthaltstitel
Rechtsfrage: Ist für den Kindergeldanspruch einer Jugoslawin, die lediglich im Besitz einer Aufenthaltsbefugnis ist, ein qualifizierter Aufenthaltsstatus (Aufenthaltsberechtigung, -erlaubnis) nicht erforderlich, wenn Art. 3 des Deutsch-Jugoslawischen-Abkommens über Soziale Sicherheit anzuwenden ist? Bezieht sich dieses Abkommen nur auf Wanderarbeiter und nicht auf Personen, die außerhalb des geregelten zwischenstaatlichen Arbeitnehmeraustausches Aufenthalt in einem Vertragsstaat nehmen (Bürgerkriegsflüchtlinge)? - Zulassung durch FG - - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 21.01.1999
Vorinstanz/AZ: 10 K 5596/97 Kg
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1999 S. 567
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 68 50
Erledigungs-Vermerk: Zurücknahme der Revision