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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 55/12 (BFH)
§§: InvStG § 3 Abs. 4, GG Art. 3 Abs. 1
Schlagwörter Verlustverrechnung, Termingeschäft, Zinsen, Gleichbehandlungsgrundsatz
Rechtsfrage: Können (Alt-)Verluste aus Termingeschäften, die im zeitlichen Anwendungsbereich des KAGG entstanden sind, mit den unter dem zeitlichen Anwendungsbereich des nunmehr gültigen InvStG erzielten Zinsen, inländischen Mieterträgen und sonstigen Erträgen verrechnet werden, weil es sich insoweit um Beträge "gleicher Art" i.S. des § 3 Abs. 4 Satz 1 InvStG handelt? Verstößt die Vorschrift des § 3 Abs. 4 InvStG gegen den verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz aus Art. 3 Abs. 1 GG? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 14.11.2012
Vorinstanz/AZ: 4 K 1902/08
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 08 50
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.11.2015
Erledigungs-Az: VIII R 55/12
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 05 76