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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 28/05
§§: EStG § 4 Abs. 2, EStG § 5 Abs. 1, EStG § 5 Abs. 4 a, HGB § 249 Abs. 1 Satz 1, GG Art. 3 Abs. 1
Schlagwörter Rückstellung, Garantie, Vertragsstrafe, Prozesskosten, Bilanzberichtigung, Verfassung
Rechtsfrage: Anerkennung einer Rückstellung eines Grundstückshändlers für Gewährleistungen, Vertragsstrafen und Prozesskosten im Wege der Bilanzberichtigung. War zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung absehbar, dass mit erheblichen Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen der Käuferin eines Mietwohngrundstücks zu rechnen war, weil mangels finanzieller Mittel die vertraglich vereinbarte termingerechte und mängelfreie Übergabe des Objekts nicht möglich war? Verfassungsmäßigkeit des § 5 Abs. 4 a EStG? - Zulassung durch BFH - - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin
Vorinstanz/Datum: 27.10.2004
Vorinstanz/AZ: 6 K 6434/02
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 04 42
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.11.2009
Erledigungs-Az: X R 28/05 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG