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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 104/01 |
§§: | UStG § 25, UStG § 4 Nr. 23, UStG § 15 |
Schlagwörter | Reiseleistungen, Margenbesteuerung, Vorsteuerabzug |
Rechtsfrage: | Kann auf die von einem Sprach- und Studienreisenanbieter im Rahmen sog. High-School- und College-Programme erbrachten Reiseleistungen die Margenbesteuerung nach § 25 UStG angewendet werden oder ist insoweit der Vorsteuerabzug ausgeschlossen, weil die Befreiungsvorschrift des § 4 Nr. 23 UStG für die Reiseleistungen in Anspruch genommen werden muss? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 15.11.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 310/98 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 89 56 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 01.06.2006 |
Erledigungs-Az: | V R 104/01 |
Erledigungs-Vermerk: | Vorlage an den EuGH durch BFH-Beschluss vom 18.3.2004 - V R 104/01 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 31 70 |