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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VIII R 42/10 (BFH) |
| §§: | EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 15 Abs. 3 Nr. 1, EStG § 15 Abs. 3 Nr. 2 |
| Schlagwörter | Steuerberatungsgesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Komplementär, Mitunternehmerinitiative, Mitunternehmerrisiko, Abfärbetheorie |
| Rechtsfrage: | Führt die Beteiligung einer Komplementär-GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin an einer Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs-KG auch dann dazu, dass die KG gewerbliche Einkünfte erzielt, wenn die Komplementär-GmbH weder am Vermögen noch am Gewinn der Gesellschaft beteiligt ist und auch über keine Stimmrechte verfügt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
| Vorinstanz/Datum: | 12.08.2010 |
| Vorinstanz/AZ: | 12 K 2384/08 G |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 03 71 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 10.10.2012 |
| Erledigungs-Az: | VIII R 42/10 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 12 33 50 |