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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 32/06 |
§§: | UStG 1999 § 4 Nr. 8 Buchst d, Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 3 |
Schlagwörter | Steuerfreiheit, Technische Unterstützung, Kreditinstitut, Überweisung, Umsatzsteuer, Rechenzentrum |
Rechtsfrage: | Sind Leistungen, die ein Rechenzentrum gegenüber Kreditinstituten erbringt, als steuerfreier Umsatz im Überweisungsverkehr anzusehen, wenn sie lediglich die technische und elektronische Unterstützung der Kreditinstitute umfasst und die Kreditinstitute die für den Überweisungsumsatz wesentlichen und spezifischen Tätigkeiten ausführen? - Gilt dies entsprechend für im Lastschriftverfahren, im Zahlungsverkehr, im Einlagengeschäft und im Kontokorrentgeschäft erbrachten Umsätze, wenn sich die Verantwortung des Rechenzentrums auf die technische Ausführung beschränkt? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 09.03.2005 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 5039/02 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2005 S. 1397 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 38 23 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 12.06.2008 |
Erledigungs-Az: | V R 32/06 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 33 15 |