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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 24/16 (BFH) |
§§: | EStG § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 |
Schlagwörter | Vermietung und Verpachtung, Aufwendungen |
Rechtsfrage: | Fehlgeschlagene Aufwendungen (Kaufpreis und Provision) für den Immobilienerwerb wegen betrügerischer Handlung: Können diesbezügliche Aufwendungen für den vorerst gescheiterten Immobilienerwerb als vorweggenommene Werbungskosten bei der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung angesetzt werden? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 24.09.2015 |
Vorinstanz/AZ: | 11 K 3189/09 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 16 20 03 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 09.05.2017 |
Erledigungs-Az: | IX R 24/16 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 17 10 53 |