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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 18/06
§§: EStG 1997 § 34 Abs. 1 Satz 2, EStG 1997 § 17, GG Art. 20 Abs. 3
Schlagwörter Außerordentliche Einkünfte, Ermäßigter Steuersatz, Rückwirkung, Vertrauensschutz, Tarif
Rechtsfrage: Entfaltet die rückwirkende Änderung des § 34 Abs. 1 Satz 2 EStG i.d.F. des Gesetzes zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform vom 29.10.1997 (BGBl I 1997 S. 2590) eine unzulässige "echte" Rückwirkung und verstößt damit gegen Grundsätze des Vertrauensschutzes? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 16.03.2006
Vorinstanz/AZ: 5 K 3605/04
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2006 S. 979
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 24 21
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.01.2011
Erledigungs-Az: IX R 81/06
Erledigungs-Vermerk: Das Verfahren VIII R 18/06 ruht bis zur Entscheidung des BVerfG in den Verfahren 2 BvL 1/03, 2 BvL 58/06 und 2 BvL 57/06 (Beschluss vom 22.10.2007). - abgegeben an IX. Senat - neues Aktenzeichen: IX R 81/06 - Das Verfahren wurde wieder aufgenommen.
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 09 33