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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 39/18 (BFH)
§§: AO § 169 Abs. 1 Satz 1, AO § 169 Abs. 2 Satz 2, AO § 171 Abs. 14, AO § 171 Abs. 9, AO § 37 Abs. 2
Schlagwörter Ablaufhemmung, Festsetzungsfrist, Bekanntgabemangel, Freiwillige Zahlung
Rechtsfrage: Ablaufhemmung gemäß § 171 Abs. 14 AO bei freiwilligen Zahlungen vor Steuerfestsetzung: 1. Ist die Anwendung des § 171 Abs. 14 AO angesichts des weiten Wortlauts der Regelung nicht auf Fälle der Zahlung von Steuern auf Steuerbescheide, die durch Bekanntgabefehler nicht wirksam geworden sind, beschränkt? - 2. Muss der Erstattungsanspruch nicht materiell-rechtlich vor Eintritt der Festsetzungsverjährung entstanden sein? Reicht es aus, dass der Erstattungsanspruch (materiell) entstehen würde, wenn die Festsetzungsfrist für die Steuerfestsetzung abläuft? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Bremen
Vorinstanz/Datum: 06.06.2018
Vorinstanz/AZ: 1 K 65/17 (5)
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2018 S. 1421
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 18 11 06
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 04.08.2020
Erledigungs-Az: VIII R 39/18
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 20 16 79