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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 82/14 (BFH)
§§: EStG § 13, EStG § 4 Abs. 1, EStG § 6 c
Schlagwörter Landwirtschaft, Grundstück, Betriebsvermögen, Stille Reserven, Treu und Glauben
Rechtsfrage: Gehören sofort nach ihrem Erwerb verpachtete Grundstücke deshalb zum land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen einer Erbengemeinschaft, weil der Erblasser bei ihrem Erwerb stille Reserven gemäß §§ 6 b, 6 c EStG auf sie übertragen hat, die er zuvor bei der Veräußerung der von ihm selbst bewirtschafteten Flächen realisiert hatte? Sind die Erben nach dem Grundsatz von Treu und Glauben an das damals vom Erblasser ausgeübte Wahlrecht gebunden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 24.03.2014
Vorinstanz/AZ: 13 K 2635/12
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 25 91
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 29.03.2017
Erledigungs-Az: VI R 82/14 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 17 15 64