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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 53/09 (BFH) |
§§: | EStG § 4 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2, EStG § 52 Abs. 1, JStG 2007 Art. 20 Abs. 6 |
Schlagwörter | Bilanzberichtigung, Anwendungsvorschrift, Gesetzesänderung, Landwirtschaft |
Rechtsfrage: | Ist die Einschränkung der Bilanzberichtigung durch den mit dem Jahressteuergesetz 2007 in § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG eingefügten 2. Halbsatz erstmals für den Veranlagungszeitraum 2007 anzuwenden, oder findet sie auf alle nach dem 31.12.2006 durchgeführten Bilanzberichtigungen unabhängig davon Anwendung, welcher Veranlagungszeitraum betroffen ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 17.11.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 12 K 185/09 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 02 91 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 19.07.2011 |
Erledigungs-Az: | IV R 53/09 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 34 41 |