Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 28/19 (BFH)
§§: StromStG § 9 b, StromStG § 10, AEUV Art. 107 Abs. 1, AEUV Art. 108 Abs. 3 Satz 3, VO (EU) Nr. 651/2014 Art. 2 Nr. 18
Schlagwörter Strom, Steuerentlastung, Beihilfe, Unternehmen in Schwierigkeiten, Stromsteuer, EG, EU
Rechtsfrage: Handelt es sich bei den Steuerbegünstigungen nach §§ 9 b, 10 StromStG für das Kalenderjahr 2016 um Beihilfen im Sinne des Art. 107 Abs. 1 AEUV? - Sind die in Art. 2 Nr. 18 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 (AGVO) definierten "harten Kriterien" für "Unternehmen in Schwierigkeiten" mit Art. 107 AEUV vereinbar? - Der Kläger beantragt die Vorlage an den EuGH. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 06.06.2019
Vorinstanz/AZ: 14 K 3001/18
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 19 14 92
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.01.2022
Erledigungs-Az: VII R 28/19
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 22 09 41