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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 31/14 (BFH)
§§: EStG § 64 Abs. 2, EStG § 63 Abs. 1, BKGG § 2 Abs. 4
Schlagwörter Kindergeld, Ausland, Italien
Rechtsfrage: Steht dem Kläger für seine sich in Ausbildung befindenden und in Italien bei der Mutter lebenden Kinder Kindergeld zu, da in Italien Kindergeld nur für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt wird? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 23.04.2013
Vorinstanz/AZ: 1 K 3282/12
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 23 62
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 23.08.2016
Erledigungs-Az: V R 31/14 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Das Verfahren V R 31/14 ruht gemäß Beschluss vom 19.11.2014 bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren III R 17/13 = SIS 14 20 92 (Az. des EuGH Rs C-378/14). -- Nach der EuGH-Entscheidung Trapkowski vom 22.10.2015 Rs C-378/14, EU:C:2015:720 = SIS 15 28 09 ist das Verfahren V R 31/14 wieder aufgenommen worden. -- Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 25 69