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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 80/02
§§: EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7, EStG § 20 Abs. 2 Nr. 1
Schlagwörter Kapitaleinkünfte, Währung, Festgeld, Devisentermingeschäft, Währungsswap, Zinsen, Bank
Rechtsfrage: Besteuerung eines unter Beteiligung einer in- und einer mit dieser verbundenen ausländischen Bank abgeschlossenen Anlagemodells ("Zwei-Banken-Modell"), bei dem der Steuerpflichtige einen Betrag niedrigverzinslich als währungsgesichertes Festgeld in ausländischer Währung anlegt und bei Beendigung diesen Betrag, umgetauscht zum Kassa-Kurs, die Zinsen sowie einen von Anfang an garantierten Differenzbetrag zurückerhält: einheitliche Steuerpflicht der gesamten Anlage nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG oder steuerliche anzuerkennende Aufspaltung in Kapitaleinkünfte (Zinsen) und nicht steuerbares Devisentermingeschäft? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 26.08.2002
Vorinstanz/AZ: 5 K 3050/00
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 04 90
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.04.2005
Erledigungs-Az: VIII R 80/02 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet