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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 30/09 (BFH)
§§: UStG 1999 § 4 Nr. 14, UStR 2000 Abschn. 88 Abs. 3, AO § 204
Schlagwörter Steuerbefreiung, Arzt, Gutachten, Vertrauensschutz, Bindungswirkung, Treu und Glauben, Abschnittsbesteuerung, Verbindliche Auskunft
Rechtsfrage: Sind im Streitfall die Umsätze aus der Gutachtertätigkeit einer Ärztin nach dem Grundsatz von Treu und Glauben, obwohl keine verbindliche Auskunft erteilt wurde, steuerfrei zu belassen? Hätte das Finanzamt auf die in Frage stehende Umsatzsteuerpflicht rechtzeitig hinweisen bzw. Umsatzsteuererklärungen anfordern müssen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 29.01.2009
Vorinstanz/AZ: 6 K 2756/07
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 10 83
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 30.03.2011
Erledigungs-Az: XI R 30/09
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 16 25