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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 50/02 |
§§: | EStG § 15 a Abs. 1, HGB § 171 Abs. 1 |
Schlagwörter | Kommanditist, Verlust, Ausgleich, Verlustübernahme |
Rechtsfrage: | Ausgleichsfähigkeit eines Verlustes nach § 15 a EStG: Ist die kurz vor Ablauf des Wirtschaftsjahres vom Kommanditisten freiwillig erklärte Übernahme des voraussichtlichen und nach Ablauf des Wirtschaftsjahres vom Wirtschaftsprüfer zu bestätigenden Jahresverlusts mit Abgabe der Erklärung eine Einlage i.S. des § 15 a Abs. 1 EStG, wenn die Hafteinlage zuvor voll erbracht worden war? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 23.01.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 12 K 3294/96 F |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 28 61 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 07.10.2004 |
Erledigungs-Az: | IV R 50/02 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 15 80 |