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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 36/03
§§: VO (EWG) Nr. 3665/87 Art. 11, VO (EWG) Nr. 3665/87 Art. 13
Schlagwörter Ausfuhrerstattung, Rückforderung, Sanktion
Rechtsfrage: Ist die in Art. 11 Abs. 1 VO Nr. 3665/87 festgelegte Sanktion auch dann festzusetzen, wenn die Ware die Voraussetzungen des Art. 13 VO Nr. 3665/87 nicht erfüllt, obwohl gemeinschaftsrechtlich nicht vorgeschrieben ist, dass die Erfüllung dieser Voraussetzungen ausdrücklich anzumelden oder im Erstattungsantrag zu versichern ist? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 13.09.2002
Vorinstanz/AZ: IV 256/99
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 43 46
Erledigungs-Vermerk: Vorlage an EuGH: BFH-Beschluss vom 20.4.2004 - VII R 36/03 - Zurücknahme der Revision