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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 44/10 (BFH) |
§§: | EStG § 17 Abs. 4, AO § 147 Abs. 3, FGO § 96 Abs. 1 |
Schlagwörter | Stammeinlage, Beweislast, Nachweis, Wesentliche Beteiligung, Veräußerungsverlust |
Rechtsfrage: | Nachweis der Zahlung einer Stammeinlage: Ist Darlegungs- und ggf. Beweislast des GmbH-Gesellschafters für die einem Beteiligungsverlust im Sinne des § 17 EStG als Anschaffungskosten der Beteiligung zugrunde liegende Stammeinlagezahlung von zeitlich unbegrenzter Dauer oder ist bei längerem Zeitabstand zu den Zahlungsvorgängen von einer - stufenweisen bis vollumfänglichen - Abschwächung der Beweislastanforderungen auszugehen? Kann in Fällen des § 17 EStG für die zum Privatbereich gehörenden Zahlungsbelege über die Einzahlung der Stammeinlage keine längere Aufbewahrungszeit verlangt werden, als dies § 147 AO für entsprechende Belege im betrieblichen Bereich vorschreibt (hier: Nachweisanforderungen bei ca. 20 bzw. 13 Jahre zurückliegenden Einlagezahlungen)? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 10.03.2010 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 305/09 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 37 03 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 08.02.2011 |
Erledigungs-Az: | IX R 44/10 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 18 73 |