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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 28/06
§§: ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1, ErbStG § 29 Abs. 1 Nr. 3, BGB § 1380, FGO § 76
Schlagwörter Freigebige Zuwendung, Verdeckte Gewinnausschüttung, Anrechnung, Vorausempfang, Ausgleichsforderung
Rechtsfrage: 1. Stellen überhöhte Gehaltszahlungen an den Ehegatten eines Mitgesellschafters, die als verdeckte Gewinnausschüttungen behandelt werden, freigebige Zuwendungen dar? - 2. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Anrechnung von Vorausempfängen nach § 1380 BGB anzuerkennen ist mit der Folge, dass die Schenkungsteuer nach § 29 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG erlischt? - 3. Mangelnde Sachaufklärung und sonstige Verfahrensmängel seitens des FG? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 18.11.2004
Vorinstanz/AZ: IV 284/2003
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 19 45
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 07.11.2007
Erledigungs-Az: II R 28/06
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 10 84