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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 4/03 |
§§: | UStDV 1999 § 36, UStG 1999 § 15 Abs. 1 Nr. 1 |
Schlagwörter | Reisekosten, Pauschbetrag, Verpflegungsmehraufwand, Vorsteuerabzug |
Rechtsfrage: | Kann der Vorsteuerabzug bei Reisekosten nach Pauschbeträgen über den 31. März 1999 hinaus entsprechend der seit dem 1. April 1999 aufgehobenen Vorschriften des § 36 Abs. 1 und Abs. 3 UStDV für Verpflegungsmehraufwendungen und für die Verwendung eines nicht zum Unternehmen gehörenden Kraftfahrzeugs für Geschäftsreisen im Inland (Kilometergeld) in Anspruch genommen werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 16.12.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 2545/00 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 29 95 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 07.07.2005 |
Erledigungs-Az: | V R 4/03 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 44 34 |