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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-66/15 (EuGH)
§§: AEUV Art. 56, AEUV Art. 57, AEUV Art. 58, AEUV Art. 59, AEUV Art. 60, AEUV Art. 61, AEUV Art. 62
Schlagwörter Dienstleistungsfreiheit, EG, EU, Kraftfahrzeug, Griechenland, Zulassungssteuer, Leasingvertrag, Mietvertrag, Nutzungsdauer
Rechtsfrage: Verstößt die Hellenische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 56 bis 62 AEUV über den freien Dienstleistungsverkehr, dass sie den gesamten Betrag der Zulassungssteuer bei der Zulassung eines Kraftfahrzeugs, das von einem in Griechenland wohnhaften Kunden gemietet oder geleast wird, zu Lasten des in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Lieferers erhebt, ohne dabei die Dauer des Leasing- oder des Mietvertrags oder die Dauer der Nutzung des betreffenden Fahrzeugs im Gebiet Griechenlands zu berücksichtigen?
Vorinstanz: Kommission ./. Hellenische Republik
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2015 Nr. C 138 S. 38
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 14.01.2016
Erledigungs-Az: Rs C-66/15