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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII B 17/00 |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 3, EStG § 2 Abs. 1 Nr. 5, EStG § 20 |
Schlagwörter | Zinsen, Schuldzinsen, Werbungskosten, Totalüberschuss |
Rechtsfrage: | Sind Schuldzinsen für eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft in Namibia keine Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen, wenn mit einem Totalüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten nicht zu rechnen ist? |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 16.12.1999 |
Vorinstanz/AZ: | 14 K 112/95 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 74 98 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 16.06.2000 |
Erledigungs-Az: | VIII B 17/00 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unbegründet |