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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 49/98
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 12 Nr. 1
Schlagwörter Reparaturkosten, Aufteilungsverbot
Rechtsfrage: Wie sind Reparaturkosten für ein vermietetes Einfamilienhaus steuerlich zu behandeln, wenn das Haus im Zeitpunkt der Durchführung der Reparaturmaßnahmen zwar vermietet ist, sich die bevorstehende Eigennutzung des Eigentümers aber schon konkret abzeichnet - Selektive Ausklammerung einzelner Kosten (hier: für Bausanierung, neue Antennen- und Haustüranlage) aus dem Gesamt-Modernisierungsaufwand als nach § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG abziehbare "typische Reparaturkosten" unzulässig (Verstoß gegen das Aufteilungsverbot des § 12 Nr. 1 EStG)?- Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 29.06.1998
Vorinstanz/AZ: VI 253/97
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 99 05 11
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 20.02.2001
Erledigungs-Az: IX R 49/98 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 01 67 16