Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 35/10 (BFH)
§§: UmwStG 2002 § 4 Abs. 6, GG Art. 3 Abs. 1
Schlagwörter Formwechsel, Übernahmeverlust, Nettoprinzip, Umwandlung
Rechtsfrage: Verstößt die Regelung des § 4 Abs. 6 UmwStG in der Fassung des StSenkG vom 23.10.2000 (BGBl I 2000 S. 1433), wonach bei einem zum 1.1.2002 erfolgten Formwechsel einer Kapitalgesellschaft in eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts der Übernahmeverlust außer Ansatz bleibt, gegen das objektive Nettoprinzip? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 30.06.2010
Vorinstanz/AZ: 15 K 2593/09 F
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2010 S. 1556
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 28 16
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 24.06.2014
Erledigungs-Az: VIII R 35/10
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 21 85